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   EuGH, 03.06.2010 - C-258/08   

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https://dejure.org/2010,189
EuGH, 03.06.2010 - C-258/08 (https://dejure.org/2010,189)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2010 - C-258/08 (https://dejure.org/2010,189)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - C-258/08 (https://dejure.org/2010,189)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen über das Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Weigerung, einem Veranstalter, der bereits in anderen Mitgliedstaaten über eine ...

  • webshoprecht.de

    Verbot von Glücksspielen im Internet durch die Mitgliedsstaaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen über das Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Weigerung, einem Veranstalter, der bereits in anderen Mitgliedstaaten über eine ...

  • EU-Kommission PDF

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen über das Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Weigerung, einem Veranstalter, der bereits in anderen Mitgliedstaaten über eine ...

  • EU-Kommission

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen über das Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Weigerung, einem Veranstalter, der bereits in anderen Mitgliedstaaten über eine ...

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beim Anbieten von Glücksspielen im Internet; Erlaubnisvorbehalt für einen einzigen Anbieter; Ausschluss eines in einem anderen Mitgliedstaats über eine Betriebserlaubnis verfügenden Anbieters; Ladbrokes Betting & Gaming Ltd ...

  • kanzlei.biz

    Glücksspiel nur durch einen Anbieter EU-rechtlich zulässig

  • vdai.de PDF

    Grundsätzliche Vereinbarkeit einer kohärenten und systematischen Begrenzung der Wetttätigkeit zur Eindämmung der Spielsucht und der Betrugsbekämpfung mit der Berechtigung der Inhaber einer ausschließlichen Erlaubnis, ihr Angebot auf dem Markt durch die Einführung neuer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49
    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beim Anbieten von Glücksspielen im Internet; Erlaubnisvorbehalt für einen einzigen Anbieter; Ausschluss eines in einem anderen Mitgliedstaats über eine Betriebserlaubnis verfügenden Anbieters; Ladbrokes Betting & Gaming Ltd ...

  • rechtsportal.de

    EG Art. 49
    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beim Anbieten von Glücksspielen im Internet; Erlaubnisvorbehalt für einen einzigen Anbieter; Ausschluss eines in einem anderen Mitgliedstaats über eine Betriebserlaubnis verfügenden Anbieters; Ladbrokes Betting & Gaming Ltd ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ladbrokes Betting & Gaming

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen über das Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Weigerung, einem Veranstalter, der bereits in anderen Mitgliedstaaten über eine ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt Verbot von Internet-Glücksspielen zur Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 3.6.2010)

    EU-Länder dürfen Wettspiele im Internet verbieten // EuGH bestätigt Verbot in den Niederlanden

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof verhandelt Betfair- und Ladbrokes-Vorlagen aus den Niederlanden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 18. Juni 2008 - Ladbrokes Betting & Gaming Ltd und Ladbrokes International Ltd / Stichting de Nationale Sporttotalisator

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Art. 49 EG - Nationale Regelung, die zum Schutz des gesellschaftlichen Wohls und der öffentlichen Gesundheit die Veranstaltung von Spielen und die Annahme von Wetten ohne Genehmigung untersagt und eine eventuelle Genehmigung einem einzigen Veranstalter ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1081
  • EuZW 2010, 593
  • MMR 2010, 854
  • DÖV 2010, 696
  • ZfWG 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
    Erfüllt eine auf die Lenkung der Spielleidenschaft in bestimmte Bahnen gerichtete, restriktive nationale Glücksspielpolitik, die tatsächlich dazu beiträgt, dass die mit der betreffenden nationalen Regelung verfolgten Ziele, nämlich die Eindämmung der Spielsucht und die Betrugsbekämpfung, erreicht werden, indem sie dafür sorgt, dass dank des regulierten Angebots von Glücksspielen der Umfang des Spielens (viel) begrenzter bleibt, als es ohne das nationale Regulierungssystem der Fall wäre, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere im Urteil vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), aufgestellte Voraussetzung, dass die Wetttätigkeiten durch diese Politik in kohärenter und systematischer Weise begrenzt werden, auch wenn dem oder den Inhabern der Genehmigung erlaubt ist, ihr Glücksspielangebot durch die Einführung neuer Glücksspiele attraktiver zu machen, das Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit durch Werbung auf ihr Glücksspielangebot zu lenken und so (potenzielle) Spieler von dem illegalen Angebot von Glücksspielen fernzuhalten (vgl. Urteil vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 55 a. E.)?.

    In diesem Kontext können die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (Urteile Gambelli u. a., Randnr. 63, sowie Placanica u. a., Randnr. 47).

    Die von ihnen vorgeschriebenen Beschränkungen müssen jedoch den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen, insbesondere an ihre Verhältnismäßigkeit, genügen (vgl. in diesem Sinne Urteile Placanica u. a., Randnr. 48, sowie Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, Randnr. 59).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es den nationalen Gerichten, zu überprüfen, ob die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entsprechen und ob die darin vorgesehenen Beschränkungen nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind (Urteile Gambelli u. a., Randnr. 75, sowie Placanica u. a., Randnr. 58).

    Zur Erreichung dieses Ziels ist es erforderlich, dass die zugelassenen Veranstalter eine verlässliche und zugleich attraktive Alternative zur verbotenen Tätigkeit bereitstellen, was als solches das Angebot einer breiten Palette von Spielen, einen gewissen Werbeumfang und den Einsatz neuer Vertriebstechniken mit sich bringen kann (Urteil Placanica u. a., Randnr. 55).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
    Erfüllt eine auf die Lenkung der Spielleidenschaft in bestimmte Bahnen gerichtete, restriktive nationale Glücksspielpolitik, die tatsächlich dazu beiträgt, dass die mit der betreffenden nationalen Regelung verfolgten Ziele, nämlich die Eindämmung der Spielsucht und die Betrugsbekämpfung, erreicht werden, indem sie dafür sorgt, dass dank des regulierten Angebots von Glücksspielen der Umfang des Spielens (viel) begrenzter bleibt, als es ohne das nationale Regulierungssystem der Fall wäre, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere im Urteil vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), aufgestellte Voraussetzung, dass die Wetttätigkeiten durch diese Politik in kohärenter und systematischer Weise begrenzt werden, auch wenn dem oder den Inhabern der Genehmigung erlaubt ist, ihr Glücksspielangebot durch die Einführung neuer Glücksspiele attraktiver zu machen, das Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit durch Werbung auf ihr Glücksspielangebot zu lenken und so (potenzielle) Spieler von dem illegalen Angebot von Glücksspielen fernzuhalten (vgl. Urteil vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 55 a. E.)?.

    In diesem Kontext können die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (Urteile Gambelli u. a., Randnr. 63, sowie Placanica u. a., Randnr. 47).

    Im Einzelnen müssen die Beschränkungen, die auf die in Randnr. 18 des vorliegenden Urteils angeführten Gründe gestützt werden, geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil Gambelli u. a., Randnr. 67).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es den nationalen Gerichten, zu überprüfen, ob die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entsprechen und ob die darin vorgesehenen Beschränkungen nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind (Urteile Gambelli u. a., Randnr. 75, sowie Placanica u. a., Randnr. 58).

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
    Der Gegenstand dieses Rechtsstreits betrifft nämlich die Anwendung des Art. 49 EG, der dem Einzelnen Rechte verleiht, die er gerichtlich geltend machen kann und die die nationalen Gerichte zu wahren haben (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1974, van Binsbergen, 33/74, Slg. 1974, 1299, Randnr. 27, und vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 67).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
    Zwar wird in den Gründen des Urteils Placanica u. a. nur auf das Ziel der Bekämpfung der Kriminalität im Glücksspielsektor Bezug genommen, während die niederländische Regelung im Ausgangsverfahren auch die Eindämmung der Spielsucht bezweckt, doch sind diese beiden Ziele in ihrer Gesamtheit zu würdigen, weil sie sich auf den Schutz der Verbraucher sowie den Schutz der Sozialordnung beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 58, vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 33, sowie vom 21. Oktober 1999, Zenatti, C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 31).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
    Der Gegenstand dieses Rechtsstreits betrifft nämlich die Anwendung des Art. 49 EG, der dem Einzelnen Rechte verleiht, die er gerichtlich geltend machen kann und die die nationalen Gerichte zu wahren haben (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1974, van Binsbergen, 33/74, Slg. 1974, 1299, Randnr. 27, und vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 67).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
    Zwar wird in den Gründen des Urteils Placanica u. a. nur auf das Ziel der Bekämpfung der Kriminalität im Glücksspielsektor Bezug genommen, während die niederländische Regelung im Ausgangsverfahren auch die Eindämmung der Spielsucht bezweckt, doch sind diese beiden Ziele in ihrer Gesamtheit zu würdigen, weil sie sich auf den Schutz der Verbraucher sowie den Schutz der Sozialordnung beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 58, vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 33, sowie vom 21. Oktober 1999, Zenatti, C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 31).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
    Zwar wird in den Gründen des Urteils Placanica u. a. nur auf das Ziel der Bekämpfung der Kriminalität im Glücksspielsektor Bezug genommen, während die niederländische Regelung im Ausgangsverfahren auch die Eindämmung der Spielsucht bezweckt, doch sind diese beiden Ziele in ihrer Gesamtheit zu würdigen, weil sie sich auf den Schutz der Verbraucher sowie den Schutz der Sozialordnung beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 58, vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 33, sowie vom 21. Oktober 1999, Zenatti, C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 31).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
    Die Dienstleistungsfreiheit gilt sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch zugunsten des Dienstleistungsempfängers (Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Bei der Prüfung, ob die vom Glücksspielstaatsvertrag verfolgten Ziele zwingende Gründe des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs darstellen, ist auf die Gesamtheit der intendierten Ziele abzustellen (EuGH, Urteile vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92, Schindler - a.a.O. Rn. 58, vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98, Zenatti - a.a.O. Rn. 31 und vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - juris Rn. 22).

    Eine Monopolregelung, die auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird, muss ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u.a. - a.a.O. Rn. 67, vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - a.a.O. Rn. 21 sowie vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - a.a.O. Rn. 64 und - Rs. C-316/07 u.a., Stoß u.a. - a.a.O. Rn. 98).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es den nationalen Gerichten zu überprüfen, ob die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entsprechen und ob die darin vorgesehenen Beschränkungen der Wetttätigkeiten nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind (Urteile vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u.a. - a.a.O. Rn. 75, vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 u.a., Placanica u.a. - a.a.O. Rn. 58 und vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - a.a.O. Rn. 22).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Bei der Prüfung, ob die vom Glücksspielstaatsvertrag verfolgten Ziele zwingende Gründe des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs darstellen, ist auf die Gesamtheit der intendierten Ziele abzustellen (EuGH, Urteile vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92, Schindler - a.a.O. Rn. 58, vom 21. Oktober 1999 - Rs. C-67/98, Zenatti - a.a.O. Rn. 31 und vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - juris Rn. 22).

    Eine Monopolregelung, die auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird, muss ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u.a. - a.a.O. Rn. 67, vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - a.a.O. Rn. 21 sowie vom 8. September 2010 - Rs. C-46/08, Carmen Media - a.a.O. Rn. 64 und - Rs. C-316/07 u.a., Stoß u.a. - a.a.O. Rn. 98).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es den nationalen Gerichten zu überprüfen, ob die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften und ihre Anwendungspraxis tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entsprechen und ob die darin vorgesehenen Beschränkungen der Wetttätigkeiten nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind (Urteile vom 6. November 2003 - Rs. C-243/01, Gambelli u.a. - a.a.O. Rn. 75, vom 6. März 2007 - Rs. C-338/04 u.a., Placanica u.a. - a.a.O. Rn. 58 und vom 3. Juni 2010 - Rs. C-258/08, Ladbrokes - a.a.O. Rn. 22).

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

    Um dieses Ziel, die Spieltätigkeiten in kontrollierte Bahnen zu lenken, zu erreichen, müssen die zugelassenen Anbieter eine verlässliche und zugleich attraktive Alternative zu verbotenen Tätigkeiten bereitstellen, wozu u. a. der Einsatz neuer Vertriebstechniken gehören kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, EU:C:2007:133, Rn. 55, Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International, C-258/08, EU:C:2010:308, Rn. 25, sowie Dickinger und Ömer, C-347/09, EU:C:2011:582, Rn. 64).

    Eine Politik der kontrollierten Expansion von Glücksspieltätigkeiten kann jedoch nur dann als kohärent angesehen werden, wenn zum einen die mit dem Spielen verbundenen kriminellen und betrügerischen Tätigkeiten und zum anderen die Spielsucht zu der für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit in Ungarn ein Problem darstellen konnten und eine Ausweitung der zugelassenen und regulierten Tätigkeiten geeignet war, diesem Problem abzuhelfen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International, C-258/08, EU:C:2010:308, Rn. 30, Zeturf, C-212/08, EU:C:2011:437, Rn. 70, sowie Dickinger und Ömer, C-347/09, EU:C:2011:582, Rn. 67).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, im Rahmen der bei ihm anhängigen Rechtssache zu prüfen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind und, gegebenenfalls, ob die in Rede stehende Politik der Expansion nicht einen Umfang hat, die sie mit dem Ziel der Eindämmung der Spielsucht unvereinbar macht (vgl. in diesem Sinne Urteil Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International, C-258/08, EU:C:2010:308, Rn. 38).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.05.2010 - I-6 U 142/09   

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https://dejure.org/2010,5164
OLG Köln, 12.05.2010 - I-6 U 142/09 (https://dejure.org/2010,5164)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2010 - I-6 U 142/09 (https://dejure.org/2010,5164)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - I-6 U 142/09 (https://dejure.org/2010,5164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 390 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 271 (Ls.)
  • MMR 2010, 856
  • ZUM 2011, 66
  • ZfWG 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09
    Die im Hinblick auf die frühere Werbung der staatlichen Anbieter vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Widersprüchlichkeit (BVerfG NJW 2006, 1261), die europarechtlich als Inkohärenz ausgedeutet werden musste (vgl. Schlussanträge Rdn. 64), ist durch den am 1.1.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag beseitigt worden.

    Durch den Glücksspielstaatsvertrag sind - wie oben bereits ausgeführt - die Vorgaben des sog. Sportwettenurteils des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 1261) umgesetzt worden.

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09
    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Europäische Gerichtshof die (berechtigten) Anforderungen an die Kohärenz staatlicher Regelungen derart weitreichend verstanden wissen will, dass die in Art. 79 Abs. 3 GG festgelegte Verfassungsidentität des Grundgesetzes (hier: die Bundesstattlichkeit, Art. 20 Abs. 1 GG) in Frage gestellt würde (vgl. hierzu BVerfG NJW 2009, 2267, 2269 - Tz. 218).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09
    a) Die Auffassung, die Klägerin könne nur Ansprüche in Bezug auf das Bundesland geltend machen, in dem sie selbst tätig ist, haben die Beklagten aus der Entscheidung des Bundesgerichtshof "Oddset" (GRUR 2008, 438) hergeleitet.
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09
    Beschränkungen des Angebots von Sportwetten und Glücksspielen durch nationalrechtliche Regelungen sind nicht generell unzulässig (EuGH MMR 2009, 823 - Liga Portuguesa).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07

    Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09
    Der Senat teilt insofern die Auffassung des Generalanwalts Q. N., die dieser in den Schlussanträgen vom 4.3.2010 in den Verfahren C-316/07, C-358/07 bis 360/07, C-409/07 und C-410/07 vor dem Europäischen Gerichtshof dargelegt hat.
  • OVG Niedersachsen, 10.08.2009 - 11 ME 67/09

    Pokervariante "Texas Hold´em" als Glücksspiel

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09
    b) Poker in der Variante "Texas hold 'em" ist ein Glückspiel (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 3.12.2009 - 13 B 775/09, Tz. 41; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 13 B 775/09

    Geolocation

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2010 - 6 U 142/09
    b) Poker in der Variante "Texas hold 'em" ist ein Glückspiel (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 3.12.2009 - 13 B 775/09, Tz. 41; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 93/10

    Poker im Internet

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in dem Verbotsausspruch die Worte "Glücksspiele, insbesondere" und "Kasinospiele, insbesondere" entfallen (OLG Köln, ZfWG 2010, 359 = MMR 2010, 856).
  • LG Köln, 24.06.2010 - 31 O 504/09

    Verpflichtung zur bundesweiten Unterlassung des Angebots und der Bewerbung von

    Aber auch hinsichtlich der übrigen angegriffenen Spiele liegt ein Wettbewerbsverhältnis vor, da sowohl den von der Klägerin angebotenen Spielen als auch den weiterhin zum Verbotsgegenstand gemachten Spielen der Beklagten gemeinsam ist, daß sie ein Wettelement enthalten und damit vom Grundprinzip und unter der Berücksichtigung des Reizes der Befriedigung des natürlichen Spieltriebes untereinander austauschbar sind (OLG Köln v. 12.05.2010, 6 U 142/09).

    Im Umkehrschluss folgt daraus aber, dass das Verhalten der Beklagten, soweit es in NRW wettbewerbswidrig ist, auch bundesweit zu verbieten ist (vgl. OLG Köln v. 12.05.2010, 6 U 142/09; OLG Köln v. 23.12.2009, 6 W 124/09; Köhler/Bornkamm, UWG, § 8, Rz. 1.56).

    Dass die Erfahrung und Auffassungsgabe des Spielers, insbesondere die Fähigkeit, an Hand der ihm bekannten aufgedeckten Karten und aus dem Verhalten der Mitspieler mit einer gewissen Erfolgswahrscheinlichkeit auf deren Karten zu schließen, einen Einfluss auf den Spielerfolg haben, ändert nichts daran, dass beim Pokern das Zufallselement im Vordergrund steht (OLG Köln v. 12.05.2010, 6 U 142/09; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2009 - 1 S 203.8 -, Rn. 7; OVG NW, Beschluss vom 10.06.2008 - 4 B 606/08 -, Rn. 14 jeweils m.w.Nw.).

    aa) Ein Verstoß gegen die europarechtlich geschützte Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 EGV liegt nicht vor (OLG Köln v. 12.05.2010, 6 U 142/09).

    Vielmehr ist eine derartige Werbung erforderlich, um die große Nachfrage nach Glücksspielen auf das bestehende, reglementierte legale Angebot zu fokussieren (vgl. § 1 Nr. 2 GlüStV), OLG Köln v. 12.05.2010, 6 U 142/09.

    Dies aber ist der Fall (OLG Köln v. 12.05.2010, 6 U 142/09).

  • FG Köln, 31.10.2012 - 12 K 1136/11

    Finanzgericht Köln verhandelt Musterverfahren zur Einkommensteuerpflicht von

    Dabei handele es sich jedoch nur um Wahrscheinlichkeiten, da ein zukünftiges Ereignis, nämlich die nächste aufgedeckte Karte die Gewinnmöglichkeit erheblich reduzieren oder steigern könne (OLG Köln, Urteil vom 12.5.2010, I-6 U 142/09, 6 U 142/09, ZfWG 2010, 359; ähnlich: OVG Lüneburg, Urteil vom 10.8.2009, 11 ME 67/09, NVwZ-RR 2010, 104).
  • OLG Köln, 03.09.2010 - 6 U 196/09
    Zu einigen der von den Parteien in zweiter Instanz behandelten Fragen hat der Senat auch bereits in seinem eine ähnliche Fallgestaltung betreffenden Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09 (veröffentlicht in juris) Stellung genommen, auf das ergänzend verwiesen wird.

    b) Poker in der Variante "Texas hold 'em" ist ein Glückspiel (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 03.12.2009 - 13 B 775/09 [Rn. 41]; OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 104; Senat, Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09).

    Der Senat hat gleichwohl (wie mit Urteil vom 12.05.2010 - 6 U 142/09) die Revision zugelassen, weil die Wirksamkeit der Neuregelung des Glücksspielrechts bisher noch nicht Gegenstand höchstrichterlicher Überprüfung gewesen ist.

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

    Hiervon ausgehend wird das Pokerspiel in der straf-, zivil- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung nahezu einhellig allgemein, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 -, Juris (Rn. 14); OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2009 - OVG 1 S 203.08 -, Juris (Rn. 7); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. September 2009 - 6 A 10199/09 -, Juris (Rn. 18); OLG München, Urteil vom 28. Juli 2009 - 5 St RR 132/09 -, Juris (Rn. 8); VG Wiesbaden, Beschluss vom 12. August 2010 - 5 L 142/10.WI -, Juris (Rn. 37); VG Ansbach, Beschluss vom 16. April 2010 - AN 4 S 09.01982 -, Juris (Rn. 23); VG Neustadt, Beschluss vom 9. Juli 2008 - 5 L 592/08.NW -, Juris (Rn. 9); LG Köln, Urteil vom 24. Juni 2010 - 31 O 504/09 -, Juris (Rn. 19); LG Magdeburg, Urteil vom 9. März 2011 - 36 O 160/07 -, Juris; vgl. auch die dahingehende Terminologie des EuGH, Urteil vom 8. Juli 2010 - C-447 und 448/08 -, Juris (Rn. 21), insbesondere aber auch die Variante Texas Hold'em, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 13 B 775/09 -, Juris (Rn. 41); Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 10. August 2009 - 11 ME 67/09 -, Juris (Rn. 9); OLG Köln, Urteil vom 12. Mai 2010 - I-6 U 142/09 -, Juris (Rn. 38); VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 6 S 1685/10 -, Juris (Rn.8) und vom 9. März 2011 - 6 S 2255/10 -, ZfWG 2011, 193 (194); VG Hamburg, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 E 893/10 -, Juris (Rn. 10); a.A. zum Turnierpoker in dieser Variante: LG Karlsruhe, Urteil vom 9. Januar 2009 - Ns 97 Js 14968/07, 18 AK 127/08 -, als überwiegend zufallsabhängig und damit als Glücksspiel eingestuft.

    vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. Mai 2010 - I-6 U 142/09 -, Juris (Rn. 38).

  • VG Karlsruhe, 12.02.2015 - 3 K 3872/13

    Poker; Texas Hold'em und Omaha Holdem als Glücksspiele; Feststellungsklage

    Zum einen kann diese Bestimmung schon von ihrem Wortlaut her nicht dahin verstanden werden, dass damit bei ungewissem Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse automatisch auch eine "ganze oder überwiegende" Zufallsabhängigkeit i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV fingiert werden soll (so aber wohl OLG Köln, Urt. v. 12.05.2010 - 6 U 142/09 -, juris Rdnr. 38, im Revisionsverfahren von BGH, Urt. v. 28.09.2011 - I ZR 93/10 - juris Rdnr. 80 unbeanstandet gelassen).
  • OLG Köln, 30.11.2012 - 6 U 114/10

    Wettbewerbswidrigkeit des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet

    Diese Auffassung hat der Senat bereits in seinem in MMR 2010, 856 veröffentlichten Urteil (6 U 142/09) vertreten.
  • VG Karlsruhe, 26.04.2012 - 3 K 330/10

    Werbeverbot für Glücksspiele über das Internet

    Vielmehr liegt den Regulierungen des Glücksspielrechts die empirisch gestützte Einschätzung zugrunde, dass ein Spielteilnehmer typischerweise gerade nicht geringfügige Verluste hinnimmt und daraus die Lehre zieht, das Spiel zu beenden, sondern sich erhofft, durch eine Fortsetzung des Spiels den Verlust nicht nur wieder auszugleichen, sondern darüber hinaus dann endlich auch den von Anfang an erhofften Gewinn zu erzielen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 12.05.2010 - I-6 U 142/09, 6 U 142/09 -, ZfWG 2010, 359).
  • VG Wiesbaden, 04.12.2012 - 5 K 1267/09

    50-Cent-Gewinnspiele

    Abgesehen davon, dass demgegenüber die mehrfache Teilnahme an einem Rundfunkgewinnspiel in der Regel immer nur durch eine jeweils neue Entschließung des Teilnehmers zur telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme erreicht werden kann, sind diese Gewinnspiele nicht auf Mehrfachteilnahme ausgelegt, sondern diese soll gerade unterbunden werden (vgl. dazu VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009, Az.: 27 L 415/09 m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 12.05.2010, Az.: 6 U 142/09).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.04.2010 - I-4 U 198/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6485
OLG Hamm, 29.04.2010 - I-4 U 198/09 (https://dejure.org/2010,6485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.04.2010 - I-4 U 198/09 (https://dejure.org/2010,6485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. April 2010 - I-4 U 198/09 (https://dejure.org/2010,6485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grenzen der Werbung für die Teilnahme an einem von einem öffentlich-rechtlichen Lotterieanbieter angebotenen Glückspiel

  • rechtsportal.de

    Grenzen der Werbung für die Teilnahme an einem von einem öffentlich-rechtlichen Lotterieanbieter angebotenen Glückspiel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verstoß gegen Glücksspielrecht bei blickfangmäßiger Bewerbung des Jackpotts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auffällige Bewerbung des Lotto-Jackpots rechtswidrig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Lotto, Jackpot und Co.: OLG Hamm und OLG München bestätigen Werbeverbote

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lotto, Jackpot und Co.: Werbeverbote bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2010 - 4 U 198/09
    Im Rahmen des Spannungsverhältnisses zwischen Informationsauftrag und Beeinflussungsverbot sei vielmehr im Sinne der Entscheidung des BVerfG WRP 2006, 562 -Staatliches Sportwettenmonopol) die Grenze zu einer unzulässigen Beeinflussung dann überschritten, wenn bei einer Werbung des Glücksspieleanbieters in Folge der Aufmachung von Plakaten der Informative Gehalt eindeutig hinter die reklamehafte Aufmachung zurücktrete.
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2010 - 4 U 198/09
    Sie dient dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glückspielsucht und setzt zu diesem Zweck den Werbeauftritten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen ganz im Sinne der Entscheidung "Staatliches Sportwettenmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311 -Jackpot-Werbung; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 -Mehrwochenschein vor Urlaub; KG, GRUR-RR 2010, 22 -Jackpot).
  • OLG Oldenburg, 18.09.2008 - 1 W 66/08

    Vorliegen einer Aufforderungswerbung durch den Aufruf "vor Beginn der Urlaubszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2010 - 4 U 198/09
    Sie dient dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glückspielsucht und setzt zu diesem Zweck den Werbeauftritten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen ganz im Sinne der Entscheidung "Staatliches Sportwettenmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311 -Jackpot-Werbung; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 -Mehrwochenschein vor Urlaub; KG, GRUR-RR 2010, 22 -Jackpot).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Hamm, 29.04.2010 - 4 U 198/09
    Sie dient dem Schutz der Spieler und Spielinteressenten vor Glückspielsucht und setzt zu diesem Zweck den Werbeauftritten von Anbietern öffentlichen Glückspiels auf dem Markt Grenzen ganz im Sinne der Entscheidung "Staatliches Sportwettenmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (OLG München, GRUR-RR 2008, 310, 311 -Jackpot-Werbung; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67 -Mehrwochenschein vor Urlaub; KG, GRUR-RR 2010, 22 -Jackpot).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09   

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https://dejure.org/2010,7548
VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09 (https://dejure.org/2010,7548)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 6 S 1997/09 (https://dejure.org/2010,7548)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 6 S 1997/09 (https://dejure.org/2010,7548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und Verfassungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (56)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    Zur näheren Begründung kann insoweit auf das Urteil des Senats vom 10.12.2009 - 6 S 1110/07 - verwiesen werden (ebenso bereits Beschl. des Senats vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131 sowie vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, VBlBW 2009, 57 = GewArch 2009, 73 = ZfWG 2008, 446 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 451; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., Rdnr. 44 ff., 96 ff., Beschl. vom 02.06.2008, ZfWG 2008, 197 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; Hamb. OVG, Beschl. vom 27.02.2009, ZfWG 2009, 152, vom 26.09.2008 - 4 Bs 106/08 -, juris und vom 25.03.2008, ZfWG 2008, 136; OVG NW, Beschl. vom 12.11.2009 - 13 B 959/09 -, juris, vom 27.10.2008 - 4 B 1774/07 -, juris, vom 30.07.2008, ZfWG 2008, 264 und vom 22.02.2008, ZfWG 2008, 122; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 23.10.2009 - 6 B 10998/09 -, juris und vom 09.07.2009 - 6 B 10323/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 10.08.2009 - 3 M 414/08 - Sächs. OVG, Beschl. vom 14.10.2009 - 3 BS 154/07 -, juris und vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - OVG Saarland, Beschl. vom 05.10.2009, ZfWG 2009, 369; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 08.05.2009, ZfWG 2009, 194; kritisch Hess. VGH, Beschl. vom 28.01.2009, ZfWG 2009, 151 und vom 13.08.2008, ZfWG 2008, 272; Nds. OVG, Beschl. vom 16.02.2009, ZfWG 2009, 107; a.A. VG Berlin, Urt. vom 07.07.2008 - 35 A 167.08 - juris).

    Diesen Anforderungen wird das mit dem Glücksspielstaatsvertrag begründete staatliche Wettmonopol gerecht (vgl. ausf. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.).  .

    Denn aufgrund der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag und dem Ausführungsgesetz des Landes ist die Eingehung von Sportwetten in vielfacher Hinsicht erschwert und der Anreiz hierfür deutlich vermindert, so etwa durch die generelle Einschränkung der Werbung, den Verzicht auf Fernsehwerbung, das Verbot der Internetwette, die Beschränkung des Höchsteinsatzes (vgl. § 6 Abs. 1 AGGlüStV), den Gefahrenhinweis auf Spielscheinen, das Spielverbot für Minderjährige, den Verzicht auf Live- und Halbzeitwetten sowie die reduzierte Gewinnausschüttung (vgl. hierzu ausf. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; ebenso Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008,a.a.O., juris, Rdnr. 20; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 50 ff. , Beschl. vom 16.09.2008 - 10 Cs 08.1909 -, juris, Rdnr. 19 ff.).

    Dass bereits vor Erlass der angegriffenen Regelung dahingehende Erhebungen hätten angestellt werden müssen, wurde danach erkennbar nicht gefordert (vgl. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.).  .

    Im Hinblick auf die vom EuGH anerkannte Befugnis des einzelstaatlichen Gesetzgebers, das Schutzniveau gegen Gefährdungen der Gesundheit und der Sozialordnung durch Suchtverhalten im Einzelfall zu bestimmen, unterliegt jede einzelne Form des Glücksspiels einer getrennten Beurteilung (vgl. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; so auch Hamb. OVG, Beschl. vom 25.03.2008, a.a.O.; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 108, Beschl. vom 02.06.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 29 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; OVG NW, Beschl. vom 30.07.2008, a.a.O.; vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 30.05.2007, a.a.O. Rdnr. 56; a.A. Nieders.

    Die in den Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichts im Einzelnen genannten Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des staatlichen Wettmonopols mit Unionsrecht greifen danach im Ergebnis insgesamt nicht durch (vgl. ausf. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.).

    Denn für die berufliche Betätigungsfreiheit privater Wettanbieter hat die nähere Ausgestaltung der von dem Staatsmonopol vertriebenen Sportwetten im Hinblick auf das Erfordernis, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst trifft, keine Bedeutung (vgl. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; ebenso BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 90).  .

    17 Gegen die weitere Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols, insbesondere auch des bestehenden Vertriebssystems, bestehen auch sonst keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.).  .

    Hierdurch wird die Ernsthaftigkeit und Wirksamkeit der vom Antragsgegner mit dem Ziel getroffenen Maßnahmen, die Spielsucht einzuschränken, nicht grundsätzlich in Frage gestellt (vgl. ausf. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.).

    Dies folgt, wie der Senat bereits früher entschieden hat, schon daraus, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund des föderalen Staatsaufbaus der Bundesrepublik hierauf keinen Einfluss zu nehmen vermag (vgl. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; ebenso bereits Beschl. des Senats vom 12.11.2007 - 6 S 1435/07 - vom 29.09.2008 - 6 S 2408/08 -, BA S. 8; vom 05.11.2007 - 6 S 2223/07 -, juris, Rdnr. 18; für eine landesspezifische Betrachtung auch Hess. VGH, Beschl. vom 08.11.2007, ZfWG 2007, 438,     juris, Rdnr. 25; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 114, Beschl. vom 03.08.2006, NVwZ 2006, 1430, juris, Rdnr. 44, 66; Nieders.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    Von der Zulässigkeit der Begründung eines staatlichen Monopols nach dem Unionsrecht im Bereich der Sportwetten gehen im Übrigen auch der EFTA-Gerichtshof (Urt. vom 14.03.2007 mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 235; Urt. vom 30.05.2007, ZfWG 2007, 218, Rdnr. 59 mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 411), der Bundesgerichtshof (Beschl. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 47) und hinsichtlich der innerstaatlichen Rechtslage auch das Bundesverfassungsgericht (Urt. vom 28.03.2006, BVerfGE 115, 276, juris, Rdnr. 111, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., juris, Rdnr. 44 zum Spielbankenmonopol in Bayern) aus.  .

    Denn es spricht - auch aus der Sicht des Unionsrechts - viel dafür, dass "ein staatlicher Monopolbetreiber unter der wirksamen Kontrolle des Staates das Ziel der Suchtbekämpfung tendenziell besser durchsetzen kann als kommerzielle Betreiber" (so EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 14.03.2007 - E-1/06 - zum innerstaatlichen Recht vgl. BVerfG, Urt. vom 28.03.2006, a.a.O., Rdnr. 118, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., Rdnr. 44).

    Würdigt man die nach derzeitiger Gesetzeslage bestehenden Beschränkungen bei Ausübung des staatlichen Wettmonopols und dessen praktische Handhabung in ihrer Gesamtheit, ist festzustellen, dass inzwischen - anders als in der Zeit vor Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) - ein "hohes innerstaatliches Schutzniveau" (vgl. hierzu EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 30.05.2007, a.a.O., Rdnr. 59) gegen Gefährdungen aus der Teilnahme an diesem Glücksspiel besteht und der Antragsgegner als Inhaber des Wettmonopols tatsächlich und ernsthaft die Bereitschaft erkennen lässt, die Gelegenheit zum Spiel zu reduzieren und die Teilnahme hieran nachhaltig zu erschweren.

    Denn auf eine Gefährdung der Spieler bei der Eingehung von Sportwetten hinweisende Erhebungen werden bereits im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O., Rdnr. 102) genannt und gewürdigt.

    Soweit das Bundesverfassungsgericht im Sportwettenurteil vom 28.03.2006 (a.a.O.) gefordert hat, dass der Gesetzgeber inhaltliche Kriterien betreffend Art und Zuschnitt der Sportwetten vorgeben müsse, geschah dies im Interesse des Spielerschutzes und nicht im Interesse des Grundrechtsschutzes der privaten Wettanbieter.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) enthält, wie das Gericht - für das Land Bayern - klargestellt hat (Beschl. vom 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07 -, NVwZ-RR 2008, 611, Rdnr. 34), keine Aussagen über den Vertrieb der vom Land veranstalteten Lotterien und Wetten und die Modalitäten der Vertriebsstruktur.

    Die Erteilung einer Glücksspielerlaubnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 AGGlüStV an das Land selbst ist entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) - bis dahin galt eine derartige "In-Sich-Erlaubnis" als entbehrlich (vgl. LT-Drs. 14/2205, S. 21 zu § 2 AGGlüStV) - in § 1 Abs. 3 AGGlüStV bereits angelegt; in dieser Bestimmung (§ 1 Abs. 5 AGGlüStV) wird auch die Ermächtigung erteilt, mit der Durchführung der Glücksspiele eine unter dem maßgeblichen Einfluss des Landes stehende juristische Person des privaten Rechts zu beauftragen.

    Die Erteilung der Glücksspielerlaubnis an das Land, vertreten durch das  Finanzministerium, durch das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Aufsichtsbehörde trägt auch der Vorgabe im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (a.a.O.) Rechnung, wonach die Glücksspielaufsicht künftig nicht mehr durch eine Behörde ausgeübt werden darf, die für die Finanzen des Landes zuständig ist (vgl. § 9 Abs. 6 GlüStV und hierzu LT-Drs. 14/2205, S. 31 zu § 16 AGGlüStV).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht dem einzelstaatlichen Gesetzgeber ein ausreichendes Ermessen - das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von einem Prognosevorrang (vgl. Beschl. vom 26.03.2007, GewArch 2007, 242, Rdnr. 39, 42) - bei der Beurteilung der Frage zu, welche Erfordernisse für eine Einschränkung des Glücksspielmarkts sich aus Gründen des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Sozialordnung ergeben (EuGH, Urt. vom 08.09.2009, C-42/07, Rdnr. 57 ; Urt. vom 06.03.2007, a.a.O., Rdnr. 47; Urt. vom 06.11.2003, a.a.O., Rdnr. 63).

    Im Verfahren Liga Portuguesa hat der EuGH jüngst die gesetzliche Erweiterung eines einem gemeinnützigen portugiesischen Unternehmen verliehenen Lotterie- und Wettmonopols auf alle elektronischen Kommunikationsmittel als gemeinschaftsrechtskonform (unionsrechtskonform) angesehen und ausdrücklich anerkannt, dass ein solches Monopol den Vorteil bietet, den Spielbetrieb in kontrollierte Bahnen zu lenken und die Gefahren eines auf Betrug und andere Straftaten ausgerichteten Spielbetriebs auszuschalten, und daher ein geeignetes Mittel zur Erreichung dieser Ziele sein kann (vgl. EuGH, Urt. vom 08.09.2009, C-42/07, Rdnr. 64, 67).

    So hat der EuGH im Rahmen des innerstaatlichen Ermessens die Begründung eines Staatsmonopols, sofern es nach seiner Zielsetzung gerechtfertigt ist, auch dann als rechtmäßig anerkannt, wenn andere Staaten größere Freiräume für private Anbieter zuließen, ohne dass sich daraus unerträgliche Missstände ergeben hätten (Urt. vom 08.09.2009, a.a.O., Rdnr. 58 ; Urt. vom 21.09.1999, a.a.O., Rdnr. 36, , vom 21.10.1999, a.a.O., Rdnr. 33, ).

    Er hat bei der Prüfung, ob die Beschränkungen, die mit dem zugunsten eines gemeinnützigen Unternehmens begründeten Monopol verbunden sind, erforderlich sind, allein auf den Sektor der dem Monopol unterliegenden, über das Internet angebotenen Glücksspiele abgestellt (vgl. Urt. vom 08.09.2009, a.a.O., Rdnr. 69; ebenso EuGH, Urt. vom 06.03.2007, a.a.O., Rdnr. 49 ; Stein, Anmerkung zum Schriftsatz der Kommission vom 10.12.2007, ZfWG 2008, 102), obwohl die Verfahrensbeteiligten geltend gemacht hatten, die portugiesische Regelung sei wegen der Ausweitung der Spiele in Kasinos nicht kohärent und systematisch (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 14.10.2008, Rdnr. 300 ff.).

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    Nach der Rechtsprechung des EuGH steht dem einzelstaatlichen Gesetzgeber ein ausreichendes Ermessen - das Bundesverfassungsgericht spricht insoweit von einem Prognosevorrang (vgl. Beschl. vom 26.03.2007, GewArch 2007, 242, Rdnr. 39, 42) - bei der Beurteilung der Frage zu, welche Erfordernisse für eine Einschränkung des Glücksspielmarkts sich aus Gründen des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Sozialordnung ergeben (EuGH, Urt. vom 08.09.2009, C-42/07, Rdnr. 57 ; Urt. vom 06.03.2007, a.a.O., Rdnr. 47; Urt. vom 06.11.2003, a.a.O., Rdnr. 63).

    Von der Zulässigkeit der Begründung eines staatlichen Monopols nach dem Unionsrecht im Bereich der Sportwetten gehen im Übrigen auch der EFTA-Gerichtshof (Urt. vom 14.03.2007 mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 235; Urt. vom 30.05.2007, ZfWG 2007, 218, Rdnr. 59 mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 411), der Bundesgerichtshof (Beschl. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 47) und hinsichtlich der innerstaatlichen Rechtslage auch das Bundesverfassungsgericht (Urt. vom 28.03.2006, BVerfGE 115, 276, juris, Rdnr. 111, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., juris, Rdnr. 44 zum Spielbankenmonopol in Bayern) aus.  .

    Denn es spricht - auch aus der Sicht des Unionsrechts - viel dafür, dass "ein staatlicher Monopolbetreiber unter der wirksamen Kontrolle des Staates das Ziel der Suchtbekämpfung tendenziell besser durchsetzen kann als kommerzielle Betreiber" (so EFTA-Gerichtshof, Urt. vom 14.03.2007 - E-1/06 - zum innerstaatlichen Recht vgl. BVerfG, Urt. vom 28.03.2006, a.a.O., Rdnr. 118, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., Rdnr. 44).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    In der Rechtsprechung des EuGH ist anerkannt, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung und Durchführung von Glücksspielen der Dienstleistungsfreiheit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses wie etwa dem Verbraucherschutz, der Betrugsvorbeugung und der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu erhöhten Ausgaben durch innerstaatliche Regelungen Beschränkungen auferlegt werden können, dass es Sache des jeweiligen Einzelstaates ist, das Schutzniveau bei den einzelnen Formen des Glücksspiels zu bestimmen und dass Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zulässig sind, soweit diese wirklich dem Ziel dienen, die Gelegenheit zum Spiel zu vermindern, diese geeignet sind, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten und die auferlegten Beschränkungen nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen (EuGH, Urt. vom 06.03.2007, ZfWG 2007, 125   ; Urt. vom 06.11.2003, NJW 2004, 139, Rdnr. 76 ; Urt. vom 21.10.1999, GewArch 2000, 19, Rdnr. 38 ; Urt. vom 21.09.1999, DVBl. 2000, 211 ); dabei müssen sie auf jeden Fall in nicht diskriminierender Form angewandt werden.

    Hiermit stimmt auch das Urteil des EuGH vom 21.10.1999 (a.a.O., Rdnr. 38) überein.

    So hat der EuGH im Rahmen des innerstaatlichen Ermessens die Begründung eines Staatsmonopols, sofern es nach seiner Zielsetzung gerechtfertigt ist, auch dann als rechtmäßig anerkannt, wenn andere Staaten größere Freiräume für private Anbieter zuließen, ohne dass sich daraus unerträgliche Missstände ergeben hätten (Urt. vom 08.09.2009, a.a.O., Rdnr. 58 ; Urt. vom 21.09.1999, a.a.O., Rdnr. 36, , vom 21.10.1999, a.a.O., Rdnr. 33, ).

  • VGH Bayern, 03.08.2006 - 24 CS 06.1365

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    In der Rechtsprechung besteht zwischenzeitlich Einvernehmen darüber (vgl. BayVGH, Beschl. vom 03.08.2006 - 24 Cs 06.1365 -, juris, Rdnr 30; OVG NW, Beschl. vom 22.02.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 62 f.; Hess. VGH, Beschl. vom 05.01.2007 - 2 TG 2911/06 -, juris, Rdnr. 23; BGH, Urt. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 36), dass dies nicht der Fall ist (so auch Schriftsatz der EU-Kommission vom 10.12.2007, a.a.O., Rdnr. 33).

    Dies folgt, wie der Senat bereits früher entschieden hat, schon daraus, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund des föderalen Staatsaufbaus der Bundesrepublik hierauf keinen Einfluss zu nehmen vermag (vgl. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; ebenso bereits Beschl. des Senats vom 12.11.2007 - 6 S 1435/07 - vom 29.09.2008 - 6 S 2408/08 -, BA S. 8; vom 05.11.2007 - 6 S 2223/07 -, juris, Rdnr. 18; für eine landesspezifische Betrachtung auch Hess. VGH, Beschl. vom 08.11.2007, ZfWG 2007, 438,     juris, Rdnr. 25; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 114, Beschl. vom 03.08.2006, NVwZ 2006, 1430, juris, Rdnr. 44, 66; Nieders.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    Dies folgt, wie der Senat bereits früher entschieden hat, schon daraus, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund des föderalen Staatsaufbaus der Bundesrepublik hierauf keinen Einfluss zu nehmen vermag (vgl. Urt. des Senats vom 10.12.2009, a.a.O.; ebenso bereits Beschl. des Senats vom 12.11.2007 - 6 S 1435/07 - vom 29.09.2008 - 6 S 2408/08 -, BA S. 8; vom 05.11.2007 - 6 S 2223/07 -, juris, Rdnr. 18; für eine landesspezifische Betrachtung auch Hess. VGH, Beschl. vom 08.11.2007, ZfWG 2007, 438,     juris, Rdnr. 25; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 114, Beschl. vom 03.08.2006, NVwZ 2006, 1430, juris, Rdnr. 44, 66; Nieders.

    Der Senat hält auch nach erneuter Überprüfung an seiner Auffassung im Beschluss vom 21.12.2007 (- 6 S 2223/07 -, ZfWG 2007, 432) fest, dass die Antragstellerin die ihr ersichtlich mit hinreichender Bestimmtheit (vgl. § 37 Abs. 1 LVwVfG) untersagten Tätigkeiten ohne Weiteres dadurch einstellen kann, dass sie ihre Wettangebote ausdrücklich und eindeutig dahin einschränkt, dass diese sich künftig nicht mehr an Wettinteressierte in Baden-Württemberg richten, darauf hinweist, dass Wetten aus Baden-Württemberg von ihr auch nicht vermittelt würden, sie tatsächlich auch so verfährt und durch eine entsprechende Gestaltung der von ihr zu verantwortenden Internetseite zunächst entsprechende Erklärungen der Wettinteressierten einfordert, z.B. nach entsprechenden Hinweisen im Rahmen der erforderlichen Registrierung durch Aufforderung zum Ausfüllen bestimmter Pflichtfelder bzw. Setzen von Haken bzw. Anklicken von Buttons (vgl. Beschluss des Senats vom 21.12.2007).  .

  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    Von der Zulässigkeit der Begründung eines staatlichen Monopols nach dem Unionsrecht im Bereich der Sportwetten gehen im Übrigen auch der EFTA-Gerichtshof (Urt. vom 14.03.2007 mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 235; Urt. vom 30.05.2007, ZfWG 2007, 218, Rdnr. 59 mit Anm. Winkelmüller, GewArch 2007, 411), der Bundesgerichtshof (Beschl. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 47) und hinsichtlich der innerstaatlichen Rechtslage auch das Bundesverfassungsgericht (Urt. vom 28.03.2006, BVerfGE 115, 276, juris, Rdnr. 111, Beschl. vom 26.03.2007, a.a.O., juris, Rdnr. 44 zum Spielbankenmonopol in Bayern) aus.  .

    In der Rechtsprechung besteht zwischenzeitlich Einvernehmen darüber (vgl. BayVGH, Beschl. vom 03.08.2006 - 24 Cs 06.1365 -, juris, Rdnr 30; OVG NW, Beschl. vom 22.02.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 62 f.; Hess. VGH, Beschl. vom 05.01.2007 - 2 TG 2911/06 -, juris, Rdnr. 23; BGH, Urt. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 36), dass dies nicht der Fall ist (so auch Schriftsatz der EU-Kommission vom 10.12.2007, a.a.O., Rdnr. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    Zur näheren Begründung kann insoweit auf das Urteil des Senats vom 10.12.2009 - 6 S 1110/07 - verwiesen werden (ebenso bereits Beschl. des Senats vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131 sowie vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, VBlBW 2009, 57 = GewArch 2009, 73 = ZfWG 2008, 446 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 451; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., Rdnr. 44 ff., 96 ff., Beschl. vom 02.06.2008, ZfWG 2008, 197 mit Anm. Ruttig, ZfWG 2008, 202; Hamb. OVG, Beschl. vom 27.02.2009, ZfWG 2009, 152, vom 26.09.2008 - 4 Bs 106/08 -, juris und vom 25.03.2008, ZfWG 2008, 136; OVG NW, Beschl. vom 12.11.2009 - 13 B 959/09 -, juris, vom 27.10.2008 - 4 B 1774/07 -, juris, vom 30.07.2008, ZfWG 2008, 264 und vom 22.02.2008, ZfWG 2008, 122; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 23.10.2009 - 6 B 10998/09 -, juris und vom 09.07.2009 - 6 B 10323/09 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 10.08.2009 - 3 M 414/08 - Sächs. OVG, Beschl. vom 14.10.2009 - 3 BS 154/07 -, juris und vom 10.06.2009 - 3 BS 179/07 - OVG Saarland, Beschl. vom 05.10.2009, ZfWG 2009, 369; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 08.05.2009, ZfWG 2009, 194; kritisch Hess. VGH, Beschl. vom 28.01.2009, ZfWG 2009, 151 und vom 13.08.2008, ZfWG 2008, 272; Nds. OVG, Beschl. vom 16.02.2009, ZfWG 2009, 107; a.A. VG Berlin, Urt. vom 07.07.2008 - 35 A 167.08 - juris).

    In der Rechtsprechung besteht zwischenzeitlich Einvernehmen darüber (vgl. BayVGH, Beschl. vom 03.08.2006 - 24 Cs 06.1365 -, juris, Rdnr 30; OVG NW, Beschl. vom 22.02.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 62 f.; Hess. VGH, Beschl. vom 05.01.2007 - 2 TG 2911/06 -, juris, Rdnr. 23; BGH, Urt. vom 08.05.2007, NJW-RR 2007, 1491, Rdnr. 36), dass dies nicht der Fall ist (so auch Schriftsatz der EU-Kommission vom 10.12.2007, a.a.O., Rdnr. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2009 - 13 B 958/09

    Behörde darf Geolocation anordnen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09
    Aus den Angaben, die die Antragstellerin vor allem auf ihren Internetseiten gemacht hat und macht, ergibt sich, dass der Zweck der gesamten Unternehmensgruppe und damit auch und gerade der Antragstellerin als Muttergesellschaft die Veranstaltung von Glücksspiel ist (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.12.2009 - 13 B 958/09 -, juris).

    Bei dieser Sachlage hat der Antragsgegner allen Anlass, (auch) gegen die Antragstellerin als (Mit-)Veranstalterin der angebotenen Glücksspiele vorzugehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.12.2009, a.a.O.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 19.08.2008, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.04.2009 - 11 ME 399/08 -, NVwZ 2009, 1241; Sächs. OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 3 BS 311/06 -, ZfWG 2007, 442).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102

    Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 4 B 2056/07

    Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz für die Untersagung der Vermittlung von

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84

    DCPD-Ausgasungen - Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07

    Gewerbliche Vermittlung von Lotterien und Wetten

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

  • VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 213.08

    Verbot des Anbietens von Sportwetten über das Internet

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 11 ME 253/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99

    (Noch) hinreichende Bestimmtheit bei der Tenorierung eines Bescheides zur

  • VGH Hessen, 08.11.2007 - 7 TG 1921/07

    Untersagen von privaten Sportwetten

  • VGH Bayern, 19.09.2008 - 10 CS 08.1831

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

  • VGH Bayern, 10.07.2008 - 10 CS 08.1554

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

  • EuGH, 26.11.2002 - C-100/01

    Oteiza Olazabal

  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • OVG Saarland, 05.10.2009 - 3 B 321/09

    Staatliches Sportwetten-Monopol nicht offensichtlich rechtswidrig

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2009 - 6 B 10998/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2008 - 11 LC 281/06

    Untersagung zur Vermittlung von Sportwetten für in Niedersachsen nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2008 - 4 B 1774/07

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Nordrhein-Westfalen nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - 13 B 959/09

    Auslegung einer Untersagungsverfügung hinsichtlich einer Glücksspielveranstaltung

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 106/08

    Untersagung privater Wettangebote in Hamburg

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.05.2009 - 1 S 70.08

    Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit von Glücksspielstaatsvertrag und der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2009 - 6 B 10323/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

  • EFTA-Gerichtshof, 14.03.2007 - E-1/06

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen - Binnenmarkt und

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 10 CS 08.1909

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

  • OVG Sachsen, 14.10.2009 - 3 BS 154/07

    Sportwetten

  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 7 B 2539/08

    Rechtmäßigkeit des hessischen Sportwettenmonopols

  • VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 3 K 1261/09

    Auf Bundesland beschränktes Glückspielangebot ist rechtswidrig

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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09   

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https://dejure.org/2010,10031
VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09 (https://dejure.org/2010,10031)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2010 - 27 L 118/09 (https://dejure.org/2010,10031)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 27 L 118/09 (https://dejure.org/2010,10031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Glücksspiel Vollstreckung Zwangsgeld Festsetzung Verantwortlichkeit Unterlassen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GlüStV § 9 - VwVG NW § 55 - VwVG NW § 60 - VwVG NW § 63 - VwVG NW § 64
    Glücksspiel Vollstreckung Zwangsgeld Festsetzung Verantwortlichkeit Unterlassen

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarkeit einer an eine Aktiengesellschaft gerichteten Anordnung zur Unterlassung der Vermittlung von Glücksspielen nach Veräußerung der Vermögensgegenstände und Betriebsmittel an eine 100%-ige Enkelgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2010 - 13 B 939/09

    Pflicht zur Anerkennung der von anderen Mitgliedsstaaten erteilten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 13 B 939/09 -, juris (Rn. 36); VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 27 L 1131/08 -, juris (Rn. 59 ff.); Dietlein / Hüsken, in: Dietlein / Hecker / Ruttig, Glücksspielrecht - Kommentar, 2008, § 2 GlüStV Rn. 4; Postel, in: Dietlein / Hecker / Ruttig, a. a. O., § 4 GlüStV Rn. 27.

    OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 13 B 939/09 -, juris (Rn. 36).

    vgl. zu diesem Ansatz: OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 13 B 939/09 -, juris (Rn. 41).

    vgl. zu diesen Gesichtspunkten: OVG NRW, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 13 B 939/09 -, juris (Rn. 41).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - 13 B 991/09

    Zulässigkeit der Untersagung einer Glücksspielvermittlung im Internet außerhalb

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen beide Regelungen war erfolglos (Beschluss der Kammer vom 25. Juni 2009 - 27 L 1992/08 - und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2009 - 13 B 991/09 -).

    Es wird insoweit auf die Beschlüsse der Kammer vom 25. Juni 2009 27 L 1992/08 - und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 9. November 2009 - 13 B 991/09 - verwiesen.

    Dabei ist vorliegend zu berücksichtigen, dass der Antragstellerin - nach obigen Ausführungen - zwar aktuell wohl kein Verstoß gegen das Vermittlungsverbot mehr vorgeworfen werden kann, sich die Unterlassungsverfügung aber gleichwohl nicht erledigt hat, - vgl. im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Grundverfügung: OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2009 - 13 B 991/09 -, juris (Rn. 18 ff.); VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 27 L 1992/08 -, S. 5 des Entscheidungsabdrucks - zumal die Antragstellerin fortlaufend ihre Absicht bekundet, "nach Klärung der Rechtslage in ihrem Sinne ihre bisherige Tätigkeit als privater Spielvermittler baldmöglichst wieder aus Deutschland heraus aufzunehmen", und sich zu diesem Zweck bei der Übertragung der betreffenden Stimmrechtsanteile an der N Ltd. und der U Services Ltd. auf die genannte schweizerische Stiftung entsprechende Rückkaufsrechte vorbehalten hat.

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris (Rn. 14); OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 15 B 1766/09 -, juris (Rn. 14).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris (Rn. 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2010 - 15 B 1766/09

    Überprüfung einer im Zusammenhang mit einem Streit über die Befreiung von einem

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 13 B 1108/09 -, juris (Rn. 6); OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 15 B 1766/09 -, juris (Rn. 13).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, juris (Rn. 14); OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 15 B 1766/09 -, juris (Rn. 14).

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    vgl. zu vergleichbaren Konstellationen: OVG NRW Beschlüsse vom 12. November 2009 - 13 B 959/09 -, juris (Rn. 24) und vom 8. Dezember 2009 - 13 B 958/09 -, juris (Rn. 41); VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 2008 - 6 S 108/08 -, S. 4 f. des Entscheidungsabdrucks; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. April 2009 - 11 ME 399/08 -, juris (Rn. 28 ff.); VG Ansbach, Beschluss vom 12. März 2010 - AN 4 S 09.01969 -, juris (Rn. 35).

    vgl. zu diesem Ansatz: Sächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - 3 BS 311/06 -, juris (Rn. 15); ergänzend auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 3. April 2009 - 11 ME 399/08 -, juris (Rn. 41).

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 133.98 -, juris (Rn. 10); BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, juris (Rn. 40); OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 -, juris (Rn. 34); OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2001 - 12 A 2882/99 -, juris (Rn. 44).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Januar 1999 - 6 B 133.98 -, juris (Rn. 10); BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1998 - 1 C 17.97 -, juris (Rn. 40); OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 18 A 1520/92 -, juris (Rn. 34); OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 2001 - 12 A 2882/99 -, juris (Rn. 44).
  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1968 - I C 29.67 -, juris (Rn. 11); Drews / Wacke / Vogel / Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. (1986), S. 428.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1992 - 1 S 2079/92

    Feuerwehreinsatz wegen Ammoniakunfalls

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    - vgl. zu diesen Anforderungen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 1992 - 1 S 2079/92 -, NJW 1993, 1543 (1544); Rhein, Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) mit Erläuterungen, § 17 Rn. 9; Denninger in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., Kap. E Rn. 103; Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 3. Aufl., Rn. 265 - Der Einwand der Antragstellerin, der Bescheid vom 12. November 2008 enthalte keine Verpflichtung zur Steuerung der Handlungen der britischen Gesellschaften, mit der Folge dass sie mit dem Unterlassen einer solchen Einwirkung nicht der Ordnungsverfügung zuwider gehandelt habe, greift nicht durch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1992 - 4 A 3840/91

    Verhältnismäßigkeit eines Zwangsgeldes; Höchstbetrag eines Zwangsgeldes;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 118/09
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 30. September 1992 - 4 A 3840/91 -, juris (14 ff.); OVG NRW, Beschluss vom 10. Oktober 1991 - 13 B 1522/91 -, juris (Rn. 11); Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und des Gebührengesetzes, LT-Drs.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 A 1520/92

    Zulässigkeit der Ergänzung von Ermessenserwägungen gem. § 114 S. 2

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2009 - 13 B 1148/09

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Vermittlung und Werbung von Glücksspiel im

  • VG Düsseldorf, 17.07.2009 - 27 L 990/09

    Datenschutz: IP-Adressen als personenbezogene Daten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1991 - 13 B 1522/91

    Zwangsgeldfestsetzung; Hormonbelastetete Kälber; Wegschaffung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 13 B 1108/09

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Ordnungsverfügung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2001 - 12 A 2882/99

    Formelle Fehler einer Versetzungsverfügung ; Begründung des Dienstherrns für eine

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

  • BFH, 02.04.2008 - II R 4/06

    Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2009 - 13 B 958/09

    Behörde darf Geolocation anordnen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2009 - 13 B 959/09

    Auslegung einer Untersagungsverfügung hinsichtlich einer Glücksspielveranstaltung

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08

    Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen

  • VG Ansbach, 12.03.2010 - AN 4 S 09.01969

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09   

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https://dejure.org/2010,30061
VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09 (https://dejure.org/2010,30061)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.05.2010 - 3 K 2526/09 (https://dejure.org/2010,30061)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Untersagung der Werbung für verbotenes Glücksspiel im Internet

  • kanzlei.biz

    Internetwerbung für Glücksspiel kann auch nur in Baden- Württemberg verboten sein

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZfWG 2010, 227
  • ZfWG 2010, 227 (Kurzwiedergabe)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids als Dauerverwaltungsakt ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, juris Rn. 15, amtl. Umdruck S. 10; Beschl. v. 28.03.2007 - 6 S 1972/06 -, NVwZ 2007, 724).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 10.12.2009 umfassend zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags zum Sportwettmonopol und deren Vereinbarkeit mit europäischem Unionsrecht Stellung genommen und dabei einen Verstoß nicht feststellen können (- 6 S 1110/07 -, juris Rn. 19-74, amtl. Umdruck S. 14-64).

    Eine Geltung der Erlaubnis in Deutschland lässt sich insbesondere nicht aus europäischem Unionsrecht ableiten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009, a.a.O., juris Rn. 76, amtl. Umdruck S. 65, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Mit dem Verbot, in einem bestimmten Bundesland unerlaubtes Glücksspiel zu bewerben, ist kein Gebot verbunden, diese Tätigkeit im Bereich anderer Länder aufrecht zu erhalten (VGH Baden-Württ., Beschl. v. 15.07.2009 - 6 S 1565/09 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 12.03.2010 - 10 Cs 09.1734 -, juris).

    Zum Einen ist die Antragstellerin kraft Gesetzes gemäß § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV im gesamten Bundesgebiet verpflichtet, nicht für unerlaubtes Glücksspiel zu werben und Werbung für jedes öffentliche Glücksspiel im Internet zu unterlassen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschl. v. 15.07.2009, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.03.2009 - 1 S 224.08 -, juris).

  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Werbung im Sinne des § 5 GlüStV ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handelsgewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (vgl. Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, 2008, § 5 GlüStV Rn. 17 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 09.06.2005 - I ZR 279/02 -, NJW 2005, 3716 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids als Dauerverwaltungsakt ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, juris Rn. 15, amtl. Umdruck S. 10; Beschl. v. 28.03.2007 - 6 S 1972/06 -, NVwZ 2007, 724).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Mit dem Verbot, in einem bestimmten Bundesland unerlaubtes Glücksspiel zu bewerben, ist kein Gebot verbunden, diese Tätigkeit im Bereich anderer Länder aufrecht zu erhalten (VGH Baden-Württ., Beschl. v. 15.07.2009 - 6 S 1565/09 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 12.03.2010 - 10 Cs 09.1734 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 S 224.08

    Untersagung von Werbung für Sportwetten: Zwangsgeldverhängung bei Werbung im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Zum Einen ist die Antragstellerin kraft Gesetzes gemäß § 4 Abs. 4 und § 5 Abs. 3 GlüStV im gesamten Bundesgebiet verpflichtet, nicht für unerlaubtes Glücksspiel zu werben und Werbung für jedes öffentliche Glücksspiel im Internet zu unterlassen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschl. v. 15.07.2009, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.03.2009 - 1 S 224.08 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 13 B 723/09

    Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Untersagung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Zum Anderen liegt es im Verantwortungsbereich desjenigen, der eine unerlaubte Tätigkeit ausübt, diese im Geltungsbereich des Verbots zu unterlassen (OVG Nordrhein-Westf., Beschl. v. 06.11.2009 - 13 B 723/09 - , juris).
  • VG München, 07.09.2009 - M 22 S 09.3403

    Untersagung der Werbung mit dem Schriftzug "free-bwin.com"

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang, wonach die bloße Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel ebenso unter den Werbebegriff fällt, wie die Trikot- und Bandenwerbung (vgl. §§ 5 Abs. 1, 21 Abs. 2 Satz 2 GlüStV; VG München, Beschl. v. 07.09.2009 - M 22 S 09.3403 -, ZfWG 2009, 382-386; VG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2009 - 4 E 1677/09 -, NVwZ-RR 2009, 908-910).
  • VG Hamburg, 08.07.2009 - 4 E 1677/09

    Werbung im Sinne von § 5 GlSpielWStVtr

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang, wonach die bloße Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel ebenso unter den Werbebegriff fällt, wie die Trikot- und Bandenwerbung (vgl. §§ 5 Abs. 1, 21 Abs. 2 Satz 2 GlüStV; VG München, Beschl. v. 07.09.2009 - M 22 S 09.3403 -, ZfWG 2009, 382-386; VG Hamburg, Beschl. v. 08.07.2009 - 4 E 1677/09 -, NVwZ-RR 2009, 908-910).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2007 - 3 K 2901/06

    Sportwetten; rechtswidrige Untersagungsverfügung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2010 - 3 K 2526/09
    Soweit die Kammer diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Urt. v. 17.12.2007 - 3 K 2901/06 -, juris; zuletzt Beschl. v. 19.08.2009 - 3 K 1261/09 -), hält sie daran nicht mehr fest.
  • VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 3 K 1261/09

    Auf Bundesland beschränktes Glückspielangebot ist rechtswidrig

  • VG Karlsruhe, 28.09.2009 - 3 K 1832/08

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in

  • VG Karlsruhe, 09.05.2011 - 3 K 2513/09

    Untersagung jeglicher Werbung für unerlaubtes Glücksspiel in Baden-Württemberg

  • VG Karlsruhe, 09.05.2011 - 3 K 2513/09

    Untersagung jeglicher Werbung für unerlaubtes Glücksspiel in Baden-Württemberg

    Mit Beschluss vom 04.05.2010 (3 K 2526/09) hat die Kammer den Antrag der Klägerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mangels Erfolgsaussichten in der Hauptsache abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Akte des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Gerichtsakten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (3 K 2526/09) sowie im vorliegenden Verfahren und die Niederschrift zur mündlichen Verhandlung verwiesen.

  • VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07

    Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des

    Zusammengefasst folgt aus allem, dass das Internetverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (so im Ergebnis auch: VGH München, Beschl. v. 22.7.2009, 10 CS 09.1184, juris; VG Potsdam, Beschl. v. 16.3.2010, 3 L 546/09, juris; VG Ansbach, Beschl. v. 12.8.2010, AN 4 S 10.01552, juris; VG Karlsruhe, Beschl. v. 4.5.2010, 3 K 2526/09, juris) und der Erteilung der von der Klägerin begehrten Genehmigung entgegensteht.
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Rechtsprechung
   VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,42389
VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505 (https://dejure.org/2010,42389)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18.05.2010 - RO 5 S 10.505 (https://dejure.org/2010,42389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZfWG 2010, 227
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377

    Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Auch habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 28.10.2009 Az. 7 N 09.1377 in Rdnr. 31 ausgeführt, dass die im Rundfunk veranstalteten Gewinnspiele, selbst wenn es nicht wie bei den Call-In-Formaten um zufallsabhängige entgeltliche Spiele und damit je nach Einsatzhöhe um Glücksspiele handele, keiner behördlichen Erlaubnis bedürften, so dass die entsprechenden straf- oder bußgeldrechtlichen Vorschriften keine Anwendung finden könnten.

    Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Telemedien und damit der gemäß § 58 Abs. 4 RStV (früher § 58 Abs. 3) entsprechend geltenden Anforderungen aus § 8 a RStV ist nach § 59 Abs. 2 RStV i.V.m. § 1 des Gesetzes zur Ausführung des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (G. vom 24.7.2003, GVBl S. 480, geändert durch Gesetz vom 25.10.2007, GVBl S. 720) die Regierung von Mittelfranken zuständig (so BayVGH vom 28.10.2009 Az. 7 N 09.1377 Rz. 66).

    Zwar hat der Rundfunkstaatsvertrag auf eine Legaldefinition des Begriffs "Gewinnspiel" verzichtet, da es sich um einen seit langem eingeführten und durch vielfältigen Judikatur konturierten Rechtsbegriff handelt (vgl. § 4 Abs. 1 Nrn. 5 und 6 UWG), der in das Rundfunkrecht übernommen wurde, so BayVGH vom 28.10.2009 Az: 7 N 09.1377 Rd.Nr. 47. Gewinnspiele im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags sind solche, bei denen dem Teilnehmer Fragen oder Aufgaben gestellt werden, die er erst lösen muss.

    Der Rundfunkgesetzgeber hat mit dieser Entscheidung zugleich auch klar gestellt, dass neben den zum Unterhaltungsprogramm gehörenden herkömmlichen Spielsendungen auch die erst in neuerer Zeit aufgekommenen "interaktiven" Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele, an denen sich das Publikum mittels individueller Kommunikationsmittel (insbesondere Telefon) kostenpflichtig beteiligen kann, ein im Fernsehen oder Hörfunk zulässiger Programminhalt sind und damit für private Rundfunkveranstalter eine erlaubte Einnahmequelle bilden (so VGH vom 28.10.2009 a.a.O., Rd.Nr. 31 mit Hinweis auf LT-Drs 15/9697 S.15).

  • VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184

    Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Es kommt auch nach dem Willen des Gesetzgebers nicht darauf an, ob das Glücksspiel erlaubt oder unerlaubt betrieben wird (so VGH v. 22.7.2009 Az.: 10 CS 09.1184, 10 CS 09.1185 Rdnr. 18).

    Die in Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheides angeordnete, räumlich auf das Gebiet des Freistaats Bayern beschränkte Untersagung berücksichtigt, dass die Glücksspielaufsichtsbehörde jedes Landes grundsätzlich nur mit Wirkung für das eigene Bundesland tätig werden kann und entspricht insoweit dem vom Glücksspielstaatsvertrag gezogenen Grenzen der Befugnis der Glücksspielaufsicht sowie der zu ergangenen Rechtsprechung des BayVGH (vgl. vom 22.7.2009, Az: 10 CS 09.1184 und 10 CS 09.1185).

    Wird das Unterlassen einer Handlung angeordnet, muss die Behörde dem Einzelnen grundsätzlich nicht aufzeigen, auf welche Weise er dem Verbot Rechnung tragen kann (so BayVGH vom 22.7.2009 Az 10 CS 09.1184, Rd.Nr. 19).

  • VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Auch gegen diese Untersagungsanordnung hat die Antragstellerin/Klägerin beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach eine Anfechtungsklage erhoben und einen Antrag auf § 80 Abs. 5 VwGO gestellt (Az. AN 4 K 10.00387 und AN 4 S 10.00573).

    die aufschiebende Wirkung der Klage vom 16.3.2010 gegen die Untersagung des Antragsgegners vom 23.2.2010 Az. 10.10-2162.4-89 anzuordnen, hilfsweise, das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die vorgenannten Vorabentscheidungsersuchen zum Ruhen zu bringen, hilfsweise, das Verfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes über das dort anhängige Verfahren Az. AN 4 S 10.00573 zum Ruhen zu bringen bzw. regt an, das Verfahren bis dahin auszusetzen.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 28.3.2006 1 BvR 1054/01 Rdnr 96 ausgeführt hat, hat der Bundesgesetzgeber seine Bundeskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG nicht vollständig ausgeschöpft.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Jedoch hat der Europäische Gerichtshof wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Spieltätigkeit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "Gambelli"; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "Placanica").
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Sie sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wie sich aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2008 Az. 1 BvR 928/08 ergibt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2009 - 13 B 991/09

    Zulässigkeit der Untersagung einer Glücksspielvermittlung im Internet außerhalb

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Hierfür genügt, dass der Adressat und die für den Vollzug zuständigen Behörden den Entscheidungsinhalt aufgrund der Gesamtumstände des Einzelfalls zutreffend erfassen und ihr künftiges Verhalten danach ausrichten können, wobei nicht entscheidend ist, ob die getroffene Regelung für "jedermann" verständlich ist, sondern es darf auch auf das besondere Verständnis eines mit dem Glücksspielsektor vertrauten Adressaten abgestellt werden (vgl. OVG Münster vom 9.11.2009 Az: 13 B 991/09).
  • EuGH - C-238/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Jedoch hat der Europäische Gerichtshof wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Spieltätigkeit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "Gambelli"; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "Placanica").
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Maßgeblich ist hierbei die Trefferquote eines Durchschnittsspielers, die mithin bei Geschicklichkeitsspielen oberhalb der 50 %-Marke liegen muss (vgl. BVerwG, NVwZ 2002, 862, 863).
  • VG München, 03.03.2010 - M 22 K 09.4793

    Internet-Sportwetten mit 50 Cent Speileinsatz unerlaubtes Glücksspiel

    Auszug aus VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505
    Dies sei auch der Auffassung des Verwaltungsgerichts München in einem Grundsatzurteil vom 3.3.2010 Az. M 22 K 09.4793.
  • VG Arnsberg, 07.10.2009 - 1 L 243/09

    Werbeverbot für Glücksspiele zum Schutz der Jugend und Schutz vor Suchtgefahren;

  • VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853

    Untersagung von Fernsehwerbung für Internet-Glücksspiele

    Die damalige Klägerin hatte am 23.3.2010 beim Verwaltungsgericht Regensburg im Verfahren RO 5 S 10.505 beantragt,.

    Das Gericht hat mit Beschluss vom 18.5.2010, Az. RO 5 S 10.505, den Antrag abgewiesen.

  • VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Damit kann dahinstehen, ob der Gewinnspielbegriff in § 8a RStV ohnehin von vorneherein nur solche Spiele erfasst, bei denen dem Teilnehmer Fragen oder Aufgaben gestellt werden, die er erst lösen muss, bevor er die Chance erhält, einen Gewinn zu erhalten (etwa weil ein Zufallsgenerator über die Weiterschaltung des Anrufs entscheidet, vgl. in diesem Sinne VG Regensburg, Beschluss vom 18.5.2010, Az. RO 5 S 10.505; Juris).
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Rechtsprechung
   VG Schwerin, 07.05.2010 - 7 B 1283/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,53742
VG Schwerin, 07.05.2010 - 7 B 1283/09 (https://dejure.org/2010,53742)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07.05.2010 - 7 B 1283/09 (https://dejure.org/2010,53742)
VG Schwerin, Entscheidung vom 07. Mai 2010 - 7 B 1283/09 (https://dejure.org/2010,53742)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkauf von "Glücksbouletten" kein unerlaubtes Glücksspiel

Papierfundstellen

  • ZfWG 2010, 227
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